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Markenrechtsverletzung / Domain

geschrieben von Andreas von Ow am 17.03.2005 um 22:59:53

Ich habe seit 1999 die Domain: www.salon-noblesse.de
benutze diese gewerblich und werbe bereits seit 1995 mit gleichem namen ( Salon-Noblesse ) in Zeitungen.

Jetzt erhielt ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes dessen Mandantin sich " Noblesse" als Wortmarke ( leitklasse 45,39,41, )hat schützen lassen. Anmeldetag 03.11.2003
Eintragung am 07.09.2004 da hatte ich die Domain schon 5 Jahre

Ich verletze angeblich markengesetz nach § 14 + 15

Sie habe Ansprüche auf Unterlassung und eventuell Schadensersatz.

Er fordet mich auf die markenmäßige Nutzung des Begriffes
" Noblesse" insbesondere im Zusammenhang mit der Domain: Salo-Noblesse.de zu unterlassen.
Ebenso fordert er eine Freigabeerklärung der Domain bis 30.03.05
Ich könnte die domain ja einstellen im schlimsten Falle aber behalten kann ich Sie doch, wenn ich Sie nicht gewerblich veröffentliche ?

Wie soll ich mich verhalten.
Die Rechtschutzversicherung gibt für Markenrecht keine Dekung. Ach die Domain der Gegnerin ist
www.escort-Noblesse.de



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