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Sicherungsübertragung an Verwertungsrechten einer Computersoftware
geschrieben von Marcus am 10.04.2005 um 19:13:43
Hallo zusammen,
weiss vielleicht jemand von Euch, ob es möglich ist, ein ausschließliches Verwertungsrecht an einem Computerprogramm im Rahmen einer Sicherungsübertragung zu Sicherung einer Forderung zu verwenden.
Eine Sicherungsübereignung ist ja grds. nur bezüglich beweglicher Sachen vornehmbar. Für unbeweglich Sache wird wohl meist die Grundschuld herhalten müssen.
Bei Software ist meines Wissens die Sacheigenschaft ein problematisches Thema. Vor allem geht es mir nicht darum, nur eine einzelne CD mit dem Programm als Sicherungsgut einzusetzen als vielmehr das Rechte, das Programm in Zukunft zu vertreiben und Lizenzen zu vergeben.
Wäre sehr dankbar, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen könnte.
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Sicherungsübertragung an Verwertungsrechten einer Computersoftware - Marcus - 10.04.2005 19:13:43
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