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Marke zulässig?
geschrieben von Stefan D. am 24.06.2005 um 17:47:36
Moin.
Ich möchte folgenden fiktiven Fall vorstellen:
Angenommen, es gibt in Russland die Marke "Цветок"(kyrillische Schrift), was übersetzt "Blume" bedeutet, und in lateinischer Schrift "Zwetok" geschrieben würde.
Bestünden Bedenken gegen die Eintragung der Marke "Zwetok" als Deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke?
Bestünden Bedenken gegen die Eintragung der Marke "Zwetok materi", was die lateinische Schreibweise der fiktiven russischen Marke "Цветок материals"(kyrillische Schrift) ist, was übersetzt "Blume der Mutter" bedeutet, als Deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke?
MfG
Stefan D.
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Marke zulässig? - Stefan D. - 24.06.2005 17:47:36
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