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Re: Anspruch auf Domainname durch Wort/Bildmarke?
geschrieben von brand-guru am 04.08.2005 um 12:13:43
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus einer wort-Bildmarke (Blumenwunder) einen Anspruch gegen den Ingaber der Domain geltend machen kann.
Wenn man das ganze mit Markenstreitigkeiten vergleicht ist es bereits dort schwierig aus einer Wort-Bildmarke Ansprüche gegen eine Wortmarke geltend zu machen.
Blumenwunder ist wohl auch nur in Verbindung mit einer Grafik, also als Wort-Bildmarke eintragbar, da Blumenwunder, insbesondere für ein Blumengeschäft, beschreibende Funktion hat. In diesem Fall denke ich kann man keine Ansprüche auf die Domain geltend machen.
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