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Wort / Bildmarke Rechte

geschrieben von GOONIE am 22.08.2005 um 20:03:25

Wie ist es wenn eine Wortmarke mit nur einer klassifikation (25 = Bekleidung und Kopfbedeckung) eingetratgen ist, z.b. "Kindergarten", ich aber einen Kleiderflicken bzw. Aufnäher mit der Aufschrift "KINDERGARTEN - DEUTSCHLAND" vertreiben möchte.
Laut recherche beim DPMA fällt der Aufkleber in eine andere Klassifikation, und auch die Darstellung der "Schrift in Wortmarke" unterscheidet sich von der vorgenannten.
Wäre dies zulässig oder verletze ich damit die Rechte der Wortmarke "Kindergarten" ?
gibt`s da irgendwer der mir weiterhelfen könnte bzw. sich ein wenig besser als ich auskennt, und mir weiterhelfen könnte?
vielen dank für die hilfe.


  • Wort / Bildmarke Rechte - GOONIE - 22.08.2005 20:03:25

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