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Gleichrangigkeit nach § 6 Abs. 4 MarkenG trotz unterschiedlicher Markentypen?
geschrieben von Alam am 07.09.2005 um 00:37:15
Hallo,
dies würde mich interessieren, vielleicht weiss jemand mehr:
Es wurden eine Wortmarke und eine Wort-/ Bildmarke zweier Markeninhaber am selben Tag angemeldet (dasselbe Wort als Inhalt). Sind die Marken trotz ihrer Verschiedenheit (Wortmarke und einmal Wort-/ Bildmarke)gleichrangig, oder besteht ein "Vorteil" der Bildmarke?
Danke ALam
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Gleichrangigkeit nach § 6 Abs. 4 MarkenG trotz unterschiedlicher Markentypen? - Alam - 07.09.2005 00:37:15
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