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Re: Werktitelschutz

geschrieben von Boris Hoeller am 28.03.2004 um 17:34:54

»Hallo,«

»ich habe eine Frage zum Titelschutz. Genießt eine Domain allein dadurch Werktitelschutz, dass auf der Webseite erklärt wird, dass die Domain Werktitelschutz genießt oder bedarf es dazu mehr. Der Domainname ist kein Kunstwort sondern mit Erdbeermarmelade vergleichbar.«

Eine Domain wird - aufgrund ihrer technischen Natur - für sich genommen keinen Titelschutz genießen, gleichwohl kann der 'Domainname' einen solchen Schutz nach den allgemeinen Kriterien erlangen, mit der Folge, dass nach den - nicht unumstrittenen, aber wohl Gültigkeit beanspruchen könnenden rechtlichen Vorgaben des BGH es zu einem Unterlassungsausspruch kommen kann.

Der BGH vertritt in Fällen Zeicheninhaber ./. Domaininhaber (ohne eigene Kennzeichenrechte) eine recht rigide Position: Der Kennzeichenrechtsinhaber wird schlechthin wegen seiner Position besser gestellt, wobei in Kauf genommen wird, dass der über keine Kennzeichenrechte verfügende Domaininhaber ohne grosses Federlesen regelmäßig unterlegen sein wird.

Wie gesagt diese Rechtsauffassung des BGH ist nicht ganz unumstritten, aber jüngst zum geltenden Richterrecht erwachsen (vgl. etwa: BGH , Urteil vom 26. Juni 2003 - Az.: I ZR 296/00 - ´maxem.de´ - abgedruckt in: WRP 2003, 1215; NJW 2003, 2978 - online: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c6e642da3d9d557768dec7b4913040fd&client=3&anz=2&pos=0&nr=26987 )

Da wird sich erstmal nichts Gegenläufiges entwickeln ....

bonngruesse
Boris Hoeller









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