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Re: Anspruch auf Domainname durch Wort/Bildmarke?
geschrieben von René am 16.12.2005 um 11:24:50
Ich würde das auf keinen Fall als Betrug betrachten.
Wenn der damalige Domaininhaber die Domain herausgibt, dann ist das sein Problem. Auch dann, wenn er sich vielleicht hat einschüchtern lassen. Betrug setzt eine Bereichungsabsicht voraus und die ist wohl aus diesem etwas unkonkreten Fall schwer herzuleiten.
Der damalige Domaininhaber hatte ja die Möglichkeit gegen die Herausgabe zu protestieren bzw. Klage zu erheben.
So ist das Leben und wer zu spät kommt, den betraft das Leben.
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