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grünländer.de
geschrieben von RayS am 29.03.2004 um 02:29:29
Sehr geehrte ForumsuserInnen
habe kürzlich eine Umlautdomain wie z.B. grünländer.de registriert, mit dem Ziel ,in Kürze "grünländer" als Wortmarke in einer anderen Markenklasse anzumelden, als der Inhaber der Wortmarke "gruenlaender"der in 29,30 reüsiert.
Dass ich jederzeit mit einer Abmahnung wegen Marken.-,Namens
recht etc. rechnen muss ,dessen bin ich mir wohl bewusst.
Habe ich aber Aussicht, wegen meiner wesentlich anders gearteten Geschäftsidee, dieser Abmahnung auch rechtlich begründet entgentreten zu können?Sozusagen Schutz (meines) geistigen Eigentums?
Oder sind alle eigenen Anstrengungen für die Katz?
Danke für die eine oder andere Meinung!
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grünländer.de - RayS - 29.03.2004 02:29:29
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