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Re: Domainname contra Marke: aber andere Klasse beim DPMA

geschrieben von RKS am 21.05.2006 um 19:02:54

»Hallo,«

»wie ist es eigentlich bzgl. Markenverletzung, wenn jemand eine Marke registriert hat bzgl. bestimmter Klassen (einzusehen beim DPMA, wenn man nach dieser Marke recherchiert) - und auf der anderen Seite jemand - unwissentlich bisher natürlich - diesen Namen (der eigentlich recht "allgemein" ist) als seinen Domainnamen verwendet, aber in einer Weise, der mit der Klassenzugehörigkeit des Markeninhabers gar nichts zu tun hat, also auch keine Verwechslungsgefahr besteht.«

»Besteht der Markenschutz nur innerhalb dieser "Klassen" oder darf man den Namen gleich in welcher "Kategorie" nicht verwenden?«

»Danke.«
»phoebe«

Diese Frage ist lange streitig gewesen.

Zunächst ist zu bemerken, dass die Ähnlichkeit der Marken und Waren/Dienstleistungen, die eine ggf. bestehende Verwechslungsgefahr begründet, nicht statisch sehen darf - je ähnlicher die Marken (und die Kennzeichnungskraft der älteren Marke), desto größer muß der Abstand der Waren bzw. Dienstleistungen sein. Hier schlummert also vielleicht doch ein Problem, da die Ähnlichkeit sich auch klassenübergreifend ergibt.

Wenn die Verwechslungsgefahr tatsächlich nicht gegeben ist, dürfte auch das Markenrecht nicht gegen die Domin durchgreifen. Hierzu zwei jüngere BGH Entscheidungen soco.de bzw. welt-online.de



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