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Wortmarke oder Bildmarke

geschrieben von Tilmann Schulze-Wolf am 28.05.2006 um 14:11:40

Hallo,

ich möchte eine Dienstleistung als Wort-oder Bildmarke schützen lassen. Leider ist miir aus den Ausführungen des DPMA nicht klar geworden, welche Konsequenzen das eine oder andere hat.
1.Ich melde eine Wortmarke an. Darf ich dann diese Marke nur in der Schriftart des DPMA verwenden?
2.Ich melde eine Wort-/Bildmarke an. Ich gebe z.B. den Schriftfont "Hevetica" und die Farbe grün an. Darf ich diese Marke dann nicht in rot oder schwarz oder in "Arial" darstellen? Kann ich mehrere Farben bei der Anmeldung angeben?
3.Eines Tages will ich mir ein richtiges grafisches Logo für den Begriff entwerfen lassen. Wie bekomme ich das dann in die Markenanmeldung hinein?

Viel Fragen, weiß jemand Antworten? Würde mich jedenfalls freuen.

Schöne Grüße



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