|
|
HILFE,HILFE
geschrieben von playboy51 am 14.06.2006 um 23:26:12
hallo,
und zwar habe ich ein problem. meine eltern haben heute einen brief von einer anwaltskanzlei bekommen, wonach wir einem "ermitler" einen BVULGARI-Ring (Plagiat) verkauft hätten. jezt wollen Sie schadenersatz. meine frage: der "ermitler" hat von unserem geschäft nur eine visitenkarte und eine verpackung mit der anschrift unseres geschäftes, aber keine Quittung oder ähnliches!! Kann das als beweisdtück dienen, den ring bei uns gekauft zu haben?? Und das datum an dem angeblich der ring gekauft wurd, stimmt nicht, weil wir keinen ring, der oben genanten marke verkauft haben. ich bitte um aufklärung. danke!!!!
|
-
HILFE,HILFE - playboy51 - 14.06.2006 23:26:12
Auf diesen Beitrag antworten
|
|