|
|
Recht an Domain / Herausgabeanspruch
geschrieben von Hans Meier am 09.12.2006 um 14:14:47
Hallo,
ich habe Folgendes Problem:
Ich habe das Produkt "Zoranbutak" hergestellt. Nennen wir es mal so. Als ich es markenrechtlich schützen lassen wollte, ging das nicht, weil eine andere Firma bereits den Namen "Zoranlugak" geschützt hatte, aber in einer anderen Branche tätig war.. Ok, soweit so gut.
Ich vertrieb dann das Produkt. Ein Kunde sicherte sich zoranbutak.de
Ich habe das erstmal still akzeptiert, da er viel Ware bei mir kaufte. Er leitet die domain auf seine Site um, wobei er meine Produkte dort auch weiterverkaufte.
Nun ist der Geschäftskontakt beendet. Ich will gern die Domain hab. Gibt er nicht raus. Er vertreibt kein Produkt mehr mit dem Namen. Ich bin aber HErsteller.
Kann ich Herausgabe verlangen?
|
-
Recht an Domain / Herausgabeanspruch - Hans Meier - 09.12.2006 14:14:47
Auf diesen Beitrag antworten
|
|