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Re: Umlautdomain und Abzocke

geschrieben von Boris Hoeller am 01.04.2004 um 22:22:46

»Bisher bin ich noch verschont geblieben. Aber bei all dem, was ich gelesen habe, wird das wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis es mich auch erwischt.«

Ist wohl so, folgt man der heute geäusserten Rechtsauffassung des OLG Stuttgart 2. Zivilsenat.

Danach soll es möglich sein, eine Domain, die 1999 registriert und in Benutzung genommen worden ist, durch eine 2000 registriert und sodann eingetragene Marke zu untersagen.
Tja. Derjenige der das Kennzeichenrecht hat, gewinnt wohl .... Da reicht möglicherweise auch das Titelschutzrecht aus ....

bonngruesse
Boris Hoeller



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