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Markeneintrag im nachhinnein

geschrieben von RayS am 25.04.2004 um 22:48:53

Hallo,
Umlautdomaininhaber haben ja gegen Kennzeicheninhaber mit gleichlautender, beschreibender Domain ohne diesen Umlaut,
wohl bei Abmahnung sehr schlechte Karten,auch wenn
a)keine geschäftsmäßige Nutzung ?
b)in Zukunft Markenanmeldung für zu gründende Dienstleistung, in völlig anderer Klasse geplant?
Wie würde sich ein diesbzügliches Vorziehen der Markenanmeldung bei einer ins Haus stehenden Klage auswirken? Wie Öl ins Feuer oder positiv für den Beklagten?

Mit Freundlichem Gruß

RayS



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