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Re: Markeneintrag im nachhinnein
geschrieben von Boris Hoeller am 26.04.2004 um 09:44:35
»Hallo,«
»Umlautdomaininhaber haben ja gegen Kennzeicheninhaber mit gleichlautender, beschreibender Domain ohne diesen Umlaut,«
»wohl bei Abmahnung sehr schlechte Karten,auch wenn«
Kann man nicht Pauschalisieren.
»a)keine geschäftsmäßige Nutzung ?«
Das kann sich als nachteilig erweisen im Verhältnis zu Unternehmenskennzeichen.
»b)in Zukunft Markenanmeldung für zu gründende Dienstleistung, in völlig anderer Klasse geplant?«
Da gibt es unterschiedliche Rechtsprechung. So und so.
» Wie würde sich ein diesbzügliches Vorziehen der Markenanmeldung bei einer ins Haus stehenden Klage auswirken? Wie Öl ins Feuer oder positiv für den Beklagten?«
Vorziehen der Markenanmeldung dürfte sich empfehlen. Die Wirkungen gehen aber erst bei Eintragungen los. Dann hat man jedenfalls ein eigenes Recht und http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR230-99.html dürfte grundsätzlich 'positiv sein für den Beklagten'.
Mangels Branchennähe kommt es dann auf Prioritäten nicht an.
»Mit Freundlichem Gruß«
»RayS«
bonngruesse
Boris Hoeller
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