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Re: Was ist wenn eine zur Eintragung vorliegende Wortmarke schon früher und auch derzeit von anderen verwendet wird ?
geschrieben von Jörg Dennis Krüger am 02.04.2007 um 20:46:36
»Wie ist die Rechtslage, habe ich Ansprüche dagegen vorzugehen oder geht es hier darum wer zuerst kommt malt zuerst ?«
Sie sollten dringend Kontakt zu einem Fachanwalt für Markenrecht aufnehmen. Aus Ihrer älteren Nutzung kann ein Schutzrecht hergeleitet werden, auf dessen Grundlage Sie der Markenanmeldung widersprechen können. Ob und wie sinnvoll ist, muss durch Prüfung der Gesamtlage ermittelt werden.
Beste Grüße,
Jörg Dennis Krüger
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