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Re: fremde Marken-Anmeldung

geschrieben von Thomas Ruppert am 14.04.2007 um 18:38:45

»»Ist es zulässig eine Äußerung zu einer fremden Marken-Anmeldung an das DPMA zu versenden, wenn man die Marke für nicht unterscheidungskräftig hält, um so möglicherweise eine Eintragung zu verhindern?««

»Eine solche Verfahrensweise ist ausdrücklich im Markenverfahren vor dem DPMA nicht gesetzlich geregelt, anders bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen, wo sog. "Bemerkungen Dritter" in GMV Art. 41 ausdrücklich vorgesehen sind.«

»Auf der anderen Seite: Es herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung vor. Ich halte es für legitim das DPMA zu einer Markenanmeldung anzuschreiben und Mitteilung über Tatsachen zu machen, die auf Schutzhindernisse Bezug nehmen.«

»bonngruesse«
»Boris Hoeller«

Selbst wenn die Marke trotz bestehender absoluter Schutzhindernisse eingetragen würde, hätte der Inhaber wenig davon, weil sie von jedermann mit dem Löschungsantrag angegriffen werden könnte.



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