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Re: Schreibweise eingetragener Markennamen
geschrieben von Arp am 16.07.2007 um 10:32:39
»Hallo,«
»wir haben eine nettes Schreiben erhalten in dem darauf hingewiesen wird das der Begriff "Reifen-Hotel" Patentrechtlich geschützt ist und wir ihn nicht nutzen dürfen. Alles ohne irgendwelche Anwaltskosten oder Drohungen. Aber trotzdem....«
»Mal abgesehen davon das der Begriff "Reifen-Hotel" mittlerweile in der Automobilbranche sehr geläufig ist, nutzen wir ihn in dieser Form aber gar nicht. Der von uns verwendete Begriff ist nämlich Reifenhotel und nicht Reifen-Hotel.«
»Auf der Hompage der Firma fallen sogar die Begriffe RäderHotel, ReifenHotel als eingetragene Markenzeichen. Dies kann ich im gegensatz zum Begriff Reifen-Hotel per Suche unter https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html aber nicht nachvollziehen. Auch hier ist die Schreibweise mit dem großen H zu beachten was es mehr zu einem Eigennamen macht.«
»Kann man uns also den Begriff "Reifenhotel" verbieten?«
Guten Tag, "Alias",
wir vertreten ein Autohaus, das ebenfalls eine Abmahnung erhalten hat. Ist man in Ihrem Fall gerichtlich vorgegangen
und, wenn ja, mit welchem Ausgang?
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