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Frage/Beitrag zu 23 (K1300:

geschrieben von Heiko Lange am 18.07.2007 um 14:19:40

Hallo Forum!

Wenn ein Softwarehersteller eine Schnittstelle (mit darüber hinausgehender Funktionalität) zu einem Fremdprodukt anbietet, d.h. ein integriertes Arbeiten mit den von der Fremdsoftware erzeugten/bereit gestellten Daten ermöglicht, darf ich dann wg. § 23 Nr. 3 das Fremdprodukt in meinem Produktnamen (oder ggf. nur in meiner Produktbeschreibung) nennen?

Beispiel: "SAP-Microsoft Excel Integration Tool" für eine Software von SAP, die aus einem Excel-Dokument automatisch Daten ausliest und diese in der eigenen Software weiter verwendet?

Was meint das Forum?

Gruß
Heiko


  • Frage/Beitrag zu 23 (K1300: - Heiko Lange - 18.07.2007 14:19:40

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