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Re: Domainname und Unternehmen mit demselben generischen, markenmäßig nichtunterscheidungskräftigen Namen.
geschrieben von Boris Hoeller am 02.06.2004 um 20:54:27
»Ich möchte folgenden Sachverhalt schildern:«
» Nehen wir an, ich habe eine Domain mit einem glatt bescreibenden, markenmäßig nichtunterscheidungskräftigen «
Gattungsbegriff,- eine DPMA-Recherche ergab auch erwartungsgemäß keine Eintragungen - und bin gerade in der Phase des Designs eines Portalprojektes unter diesem Domainnamen. Mittlerweile erfahre ich,daß ein Unternehmen mit dem gleichen Namen bald auf den Start geht. Wie sieht es hier mit der Domain aus, hinsichtlich Verwechslungsgefahr?
Bei der Bejahung von Rechten als Unternehmenskennzeichen sind die Gerichte recht großzügig, allerdings könnte man den Fall 'printerstore.de' hier als eine Art Referenzurteil angeben (http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Koeln6U207-00.html)
Wenn der andere Namensrechte im weiteren Sinne hat und der Domaininhaber, soweit es sich ersichtlich nicht um eine Gattungsbegriffdomain handelt, keine, dann gewinnt wohl der Namensberechtigte.
Für Internetportale ist es prinzipiell ratsam bereits vor Fertigstellung des eigentlichen Werkes eine Titelschutzanzeige zu formulieren und praktisch auf die Eingangseite zu stellen.
»Ist es dabei wichtig, wer zuerst startet, auch mit einem geringen Zeitunterschied, um Kennzeichenschutz zu erlangen ? Hätte hier eine Wort/Bildmarke, vielleicht auch mit einem Zusatztext, «
»Chancen vom DPMA eingetragen zu werden ? Kommt es auf den Einzelfall an ? Ich würde mich über jede Hilfe freuen.«
Ja es kommt auf den Einzelfall an und ggf. hilft sogar die W/B-Marke.
bonngruesse
Boris Hoeller
» Gruß,«
»Teras«
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