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Re: Wort/Bildmarke gegen Domaineintrag

geschrieben von Boris Hoeller am 02.06.2004 um 21:04:25

»Hallo, «
»ich habe eine freie Domain reserviert, die eine allgemeine englische Beschreibung beeinhaltet. «

»Nun hat sich der Inhaber einer Wort/Bildmarke gemeldet, er hätte Ansprüche etc. «
»Nun habe ich hier gelesen, dass eine Wort/Bildmarke (zumal sie wenn sie als Marke allgemein nicht bekannt ist), nicht ausreicht um einen Domainnamen zu beanspruchen.«

»Liege ich damit richtig, oder reicht eien Wort/Bildmarke im allgemeinen aus um Ansprüche auf eine Domain zu erlangen?«

»Bin ihre hier dargestellten Urteile durchgegenagen und habe nichts gegenteiliges gefunden.«

In den Fällen 'rheinterassen.de' und 'tackertechnik.de' wurde so konkret entschieden.

Wie es in anderen Fällen aussieht, ergibt die Prüfung der Umstände des Einzelfalles. Das kann hier nicht geleistet werden.

bonngruesse
Boris Hoeller





»Grüsse & herzlichen Dank«

»Christoph«



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