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Verwechselungsgefahr?
geschrieben von Stefan am 15.07.2004 um 13:02:54
Hallo,
ich bitte um eine kurze Einschätzung zu folgendem Fall:
- 2 Wortmarken, in der gleichen Klasse
- Die Marken schützen jeweils einen Firmennamen. Produkte oder Waren werden keine hergestellt. Es handelt sich um IT Dienstleister, die in der gleichen Branche und identische Dienstleistungen anbieten. Beide Unternehmen haben jeweils nicht mehr als 30 Mitarbeiter.
Die ältere Marke: SYNGENIO (Im Verkehr ausschließlich syngenio, vollständig in Kleinbuchstaben)
Die jüngere Marke: SYNIO (im Verkehr ausschließlich in Grossbuchstaben)
Schriftbild, Form, Farbe, Logo weichen jeweils stark voneinander ab.
Besteht Verwechslungsgefahr?
Vielen Dank.
Stefan
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Verwechselungsgefahr? - Stefan - 15.07.2004 13:02:54
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