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Re: Namensrecht kontra Wort-/Bildmarke - Domain
geschrieben von Boris Hoeller am 09.08.2004 um 12:49:34
»Bisher kenne ich hauptsächlich Entscheidungen, in denen der Markeninhaber gegen den Namensträger vorgeht - aber mich interessiert gerade mal der Fall ein wenig "andersherum":«
»Nehmen wir an, Herr Teddy hätte gerne die Domain teddy.de. Diese ist allerdings belegt von einem Spielzeugladen, der von dort auf seine Seite weiterleitet. Für diesen ist eine Wort-/Bildmarke eingetragen, die ein paar Jahre vorher noch der Teddy GmbH gehörte.«
»Ist Teddy für Spielzeug nicht schon als beschreibend für Spielzeug anzusehen? Ich denke doch schon?! Also wäre Teddy als reine Wortmarke doch kaum eingetragen worden?«
»Darum sehe ich keine besonderes Recht des Ladens an der Domain Teddy - auf der anderen Seite wird man eine Wort-/Bildmarke wohl kaum zur "Erlöschung" bringen können.«
»Könnte in so einem Fall nicht das Namensrecht des Herrn Teddy vorgehen? Oder besteht tatsächlich keine Chance, solange die Wort-/Bildmarke existiert.«
Soweit eine Zeichenfolge zugleich Name, aber auch Sachbegriff ist, kann das Namensrecht seine Grenzen finden, nämlich dann, wenn die Sachbegriffsdomain als solche auch in dem sachlichen Zusammenhang verwendet wird ( Bsp. eimer.de von Plastikeimerhersteller).
bonngruesse
Boris Hoeller
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