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Pflichten für Domaininhaber
geschrieben von Christof Maurer am 01.04.2008 um 15:51:38
Hallöchen,
nochmal das leidige Thema mit dem Domains:
Wie schützt man sich am besten gegen Abmahnungen jüngerer Marken?
Muss man, so lange durch die Domain noch kein kennzeichenrechtlicher Schutz für sie selbst entstanden ist, jeden Tag überprüfen ob nun jmd. anderes nun doch die Marke dazu eingetragen hat und wenn ja, direkt Selbstanzeige zu machen? Oder gibt es sowas wie eine Schonfrist? Sollte vielleicht sogar eintragende den Domaininhaber hinweisen: Meister, ich hab gerade die Marke angemeldet! Bis zur Eintragung muss was bei dir passieren, ansonsten kostet es Geld! ;)
Ideen, Urteile ... ?
Und wenn jmd. spontan noch 'ne Idee hat, wie ich eben eine Abmahnung solcher Art (jüngere Marke, Domain kein kennzeichenrechtlicher Schutz) loswerden kann ... bin für jeden Hinweis dankbar. Aber das andere ist wichtiger um weitere Abmahnungen zu vermeiden!
Grüße,
Christof
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Pflichten für Domaininhaber - Christof Maurer - 01.04.2008 15:51:38
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