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Regestrierten Markennamen benutzen?
geschrieben von testuser001 am 05.07.2008 um 08:43:58
hallo,
ich habe vor kurzem ein Zeitungsartikel gelesen wo ein interessanter Sachverhalt geschildert wurde.
Wir nehmen an, es existiert ein Unternehmen, dass durch eine TV Sendug deutschlandweit bekannt worden ist(Marke ist im Markenregister eingetragen).
Nun möchte eine andere Firma(Kleinunternehmen) ein Staubsauger unter dem gleichen Namen vermarkten.
Da ich kein Jura-Student bin kenn ich mich mit den rechtlichen Richtlinien nicht aus jedoch wurde mich das mal interessieren was auf den klein Unternehmen nun zukommt.
Ich habe da mal paar Überlegung aufgestellt und wollte mal fragen ob das auch richtig war:
- Eine Marke schützt jeden Gebrauch des eingetragenes Kennzeichens für die im Verueichnis der Marke ausgeführten Waren und Dienstleistungen.
- Da die Marke "XYZ" rechtlich geschützt ist ( Markenregister) kann der klein Unternehmer den neuen Staubsauger nicht unter den oben genannten Namen vermarkten.
- Es kann jedoch sein, dass die Marke "XYZ" nur für bestimmte "Bereiche" geschützt, wie zB Kleidung. Sollte diese Marke im "Haushalt-Geräte" nicht eingetragen worden sein, könnte der klein Unternehmen den neuen Staubsauger unter den neuen Namen vermarkten.
- Hier jedoch kann der Inhaber von Marke XYZ aufgrund von Markenähnlichkeit untersagen, diesen Namen zu benutzen; Es kann nicht angenommen, dass der durchschnittliche Bürger wissen kanndass dieser Staubsauger nichts mit dem Staubsauger XYZ zu tun hat. Hierbei würde das Produkt auf die Marke des Inhabers zurückgehen und dieses könnte zu zB Imageverlusten führen.
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Regestrierten Markennamen benutzen? - testuser001 - 05.07.2008 08:43:58
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