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Verkehrsgeltung / Markenname Bestandteil des Unternehmenskennzeichens
geschrieben von noobie am 02.11.2008 um 21:22:09
Hallo,
Firma A hat eine 2006 eine Internetseite registriert.
Der Domainname und das Unternehmenskennzeichen sind eine verkürzte Form des Firmennamens. (Einzelunternehmer)
Beispiel:
"Max Mustermann - Beispielname"
website: http://www.beispielname.de
Firma B hat 2008 eine Marke unter dem gleichen Namen registriert (Beispielname)
Frage 1: Hat Firma A durch die Aufnahme des geschäftsverkehrs automatisch kennzeichnende Rechte an dem Unternehmensnamen in verkürzter Form, oder muss hier eine Verkehrsgeltung durch einen gewissen Bekanntheitsgrad erworben werden?
Frage2: Muss diese Verkehrsgeltung im Zweifelsfall vor Gericht nachgewiesen werden?
Vielen Dank für Eure Antworten
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Verkehrsgeltung / Markenname Bestandteil des Unternehmenskennzeichens - noobie - 02.11.2008 21:22:09
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