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Verkehrsgeltung / Markenname Bestandteil des Unternehmenskennzeichens

geschrieben von noobie am 02.11.2008 um 21:22:09

Hallo,

Firma A hat eine 2006 eine Internetseite registriert.

Der Domainname und das Unternehmenskennzeichen sind eine verkürzte Form des Firmennamens. (Einzelunternehmer)

Beispiel:

"Max Mustermann - Beispielname"

website: http://www.beispielname.de


Firma B hat 2008 eine Marke unter dem gleichen Namen registriert (Beispielname)

Frage 1: Hat Firma A durch die Aufnahme des geschäftsverkehrs automatisch kennzeichnende Rechte an dem Unternehmensnamen in verkürzter Form, oder muss hier eine Verkehrsgeltung durch einen gewissen Bekanntheitsgrad erworben werden?

Frage2: Muss diese Verkehrsgeltung im Zweifelsfall vor Gericht nachgewiesen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten


  • Verkehrsgeltung / Markenname Bestandteil des Unternehmenskennzeichens - noobie - 02.11.2008 21:22:09

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