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Post vom Anwalt
geschrieben von lowkick am 30.01.2009 um 21:46:37
Mal angenommen, jemand hat laut eines Anwaltschreibens in das Markenrecht eines Mandanten eingegriffen indem er über ein Online-Portal unter einer von diesem Mandanten marktrechtlich geschützten Bezeichnung T-Shirts zum Kauf anbietet. Man bittet diesen jemand zu erklären, aus welchem Rechtsgrund heraus er sich berechtigt fühlt das zu tun."
Mal angenommen, dieser jemand hat daraufhin die Website vom Netz genommen und plant auch nicht, sie wieder zu publizieren. Der Shop wäre ohnehin nur aus einer Laune heraus entstanden und hätte keine wirtschaftliche Relevanz für ihn. Die Markenrechtsverletzung sei allerdings nicht von der Hand zu weisen. Ein Eintrag im Markenregister läge seit 1982 vor.
Wie soll dieser jemand jetzt vorgehen?
Hätten folgende Aspekte eine Relevanz?
- Er würde die geschützte Bezeichnung lediglich als Zusatz (Claim) nutzen
- Er würde die Bezeichnung ausschließlich im plural benutzen
- der Mandant würde die Marke anscheinend selbst nicht benutzen
- die Bezeichnung befände sich nicht auf den T-Shirts,
nur auf der Website
- Er hätte bis heute nachweislich keinen Gewinn mit den Shirts erzielt
Herzlichen Dank für euer Interesse!
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Post vom Anwalt - lowkick - 30.01.2009 21:46:37
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