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Markennahme benutzen um ein Verbrauchsmaterial anzu bieten

geschrieben von Dipl.-Ing. Werner Stange am 22.05.2010 um 15:02:20

Hallo,

ich vertreibe im Internet (Ebay) Kontaktgel für Fitnessgürtel.
Um den Verbraucher mitzuteilen für welchen Fitnessgürtel mein Gel zu benutzen ist verwende ich natürlich den geschützten Markenname des Gürtelherstellers und den geschützten Namen des Gürtels. z.B
"100ml Kontaktgel für den Abmaxx Fitnesgürtel"
Abmaxx ist geschützt.
Ich bekam daraufhin eine Abmahnung wegen der Verwendung von einem Markennamen und sofort eine eistweilige Verfügung.
Von meinem Verständniss her, kann ich Markennamen benutzen um dem Verbraucher kompertible Kontaktgel anzubieten.
Beispiel:
Kompertible Druckertinten werden ebenso mit Verwendung des geschütztem Firmen,- und Druckernamens angeboten.
Mein Verbrauchsmaterial "Kontaktgel" für ein bestimmten Fitnessgürtel ist doch das gleiche oder.

Ich bitte um sachkundige Beiträge zu diesem Theme
Wenn es geht auch ein Gesetz zum Schutze des Verbrauchers
oder auch ein Gerichtsurteil
Vielen Dank es ist sehr dringend.

Werner St.



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