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Re: fremde Marken-Anmeldung
geschrieben von Boris Hoeller am 04.10.2004 um 17:49:15
»Ist es zulässig eine Äußerung zu einer fremden Marken-Anmeldung an das DPMA zu versenden, wenn man die Marke für nicht unterscheidungskräftig hält, um so möglicherweise eine Eintragung zu verhindern?«
Eine solche Verfahrensweise ist ausdrücklich im Markenverfahren vor dem DPMA nicht gesetzlich geregelt, anders bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen, wo sog. "Bemerkungen Dritter" in GMV Art. 41 ausdrücklich vorgesehen sind.
Auf der anderen Seite: Es herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung vor. Ich halte es für legitim das DPMA zu einer Markenanmeldung anzuschreiben und Mitteilung über Tatsachen zu machen, die auf Schutzhindernisse Bezug nehmen.
bonngruesse
Boris Hoeller
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fremde Marken-Anmeldung - Damokles - 04.10.2004 14:58:53
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Re: fremde Marken-Anmeldung - Boris Hoeller - 04.10.2004 17:49:15
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