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Re: Veröffentlichung einer Marke
geschrieben von Boris Hoeller am 02.11.2004 um 18:12:24
»Guten Abend -«
»folgender Sachverhalt:«
»eine Marke wurde im Januar 2003 angemeldet und darauf veröffentlicht.«
Meinen Sie 'eingetragen' ?
»Dieselbe Marke wird im Mai 2004 mit erweiterten Klassen angemeldet und wird bis heute NICHT veröffentlicht. Der zuständige Patent-Mensch für die Anmeldung Mai/04 behauptet, die Marke gehört inzwischen zum Sprachgebrauch.«
Dem kann man ja entgegentreten, wenn man die Anmeldung nicht zurückgenommen hat.
»Die Konkurrenz dagegen hat diese Marke auch (07/04) angemeldet und erhält am 19.10. die Veröffentlichung.«
Tja, wenn die Markenanmeldung aus Mai 2004 nicht rechtskräftig zurückgewiesen worden ist, dann hat man doch noch jegliche Optionen .....
bonngruesse
Boris Hoeller
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