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Re: Veröffentlichung einer Marke

geschrieben von Boris Hoeller am 02.11.2004 um 18:12:24

»Guten Abend -«

»folgender Sachverhalt:«

»eine Marke wurde im Januar 2003 angemeldet und darauf veröffentlicht.«

Meinen Sie 'eingetragen' ?

»Dieselbe Marke wird im Mai 2004 mit erweiterten Klassen angemeldet und wird bis heute NICHT veröffentlicht. Der zuständige Patent-Mensch für die Anmeldung Mai/04 behauptet, die Marke gehört inzwischen zum Sprachgebrauch.«

Dem kann man ja entgegentreten, wenn man die Anmeldung nicht zurückgenommen hat.

»Die Konkurrenz dagegen hat diese Marke auch (07/04) angemeldet und erhält am 19.10. die Veröffentlichung.«

Tja, wenn die Markenanmeldung aus Mai 2004 nicht rechtskräftig zurückgewiesen worden ist, dann hat man doch noch jegliche Optionen .....


bonngruesse
Boris Hoeller



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