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Re: Eintragungsverfahren für Wortmarke
geschrieben von Boris Hoeller am 04.11.2004 um 12:26:26
»kann der Begriff "First Responder" überhaupt als Marke angemeldet werden. «
»Der ist doch inzwischen so verbreitet wie andere generische Begriffe.«
... ganz ausschließen kann man die Schutzfähigkeit schon deswegen nicht, weil im wesentlichen eine Beurteilung konkret davon abhängt, für *welche* Dienstleistungen die Marke angemeldet worden ist. Lediglich die Klassenangabe hilft nicht weiter.
Welchen Bedeutungsgehalt (ausser der Übersetzung aus dem engl. als 'erster Antwortender') soll den die Zeichenfolge haben?
Neugierig,
Boris Hoeller
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