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Markenschutz von Teilen einer Marke

geschrieben von DrThomas am 15.11.2004 um 18:34:17

Guten Tag,

inwieweit entfaltet sich ein Schutz aus einer eingetragenen nicht-einWort-Marke, also z.B.
"Lutsch - Das Speiseeis" (A) gegenüber einer Firmenbezeichnung wie "Lutsch - Süssigkeiten" (B)?
Inweiweit besteht Verwechselungsgefahr wenn die beiden Firmem in der selben Brache tätig sind?

Kann A gegen B vorgehen wegen der Markenrechtverletzung von "Lutsch", also nur einem Bestandteil der eingetragenen Marke "Lutsch - Das Speiseeis" gegen eine Firmenbezeichnung "Lutsch - Süssigkeiten" also wiederum nur ein Bestandteil der Firmenbezeichnung?



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