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Ablauf des Markenschutzes § 47

geschrieben von Dieter Wahle am 10.12.2004 um 09:26:00

Liebes Forum,
nach § 47 endet der Markenschutz nach 10 Jahren, wenn er nicht verlängert wird. Kann die Verlängerung durch Einzahlung der der Gebühr auch nach Ablauf der Schutzdauer herbeigeführt werden? Was ist wenn dies nicht geschehen ist? Kann dann ein Dritter diese (oder eine ähnliche) Marke zur Eintragung anmelden und Unterlassungsansprüche des früheren Markeninhabers abwehren? Oder kann er sogar die Löschung der alten Marke verlangen (nach § 49 wohl nicht)?
Vielen Dank für jede Antwort.


  • Ablauf des Markenschutzes § 47 - Dieter Wahle - 10.12.2004 09:26:00

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