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Re: Bundesverfassungsgericht: und BGH-Urteil I ZR 279/01

geschrieben von Reinhard Treudler am 09.01.2005 um 17:12:24

»Liebe Forumsteilnehmer,«

»muß mann jetzt als Inhaber einer beschreibenden DE- Domain befürchten,diese an Inhaber einer gleichlautenden Wort-«
»oder auch Wort/Bildmarke zu verlieren?.«

Wenn die Marke ältere Rechte besitzt, wohl schon. Leider kann ich die zughörige BGH-Entscheidung I ZR 279/01 vom 13.06.2002 in der BGH-Datenbank nicht finden (???), dass man mehr dazu sagen könnte.

»Gleich in welcher Klasse und egalerweise zuwelchem Zeitpunkt«
»(vorher oder nach Domain)eingetragen ?«
»Scheint ja jetzt eine geklärte sache zu sein oder doch nicht?«

»Mit besten Neujahrwünschen«

»RayS«



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