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Re: Bundesverfassungsgericht:

geschrieben von Boris Hoeller am 10.01.2005 um 11:19:38

»»Liebe Forumsteilnehmer,««

»»muß mann jetzt als Inhaber einer beschreibenden DE- Domain befürchten,diese an Inhaber einer gleichlautenden Wort-««
»»oder auch Wort/Bildmarke zu verlieren?.««

»Wenn die Marke ältere Rechte besitzt, wohl schon. Leider kann ich die zughörige BGH-Entscheidung I ZR 279/01 vom 13.06.2002 in der BGH-Datenbank nicht finden (???), dass man mehr dazu sagen könnte.«

Bei dieser Entscheidung handelt es sich um einen Standard-Nichtannahmebeschluss, deswegen ist der Fall auch nicht erfasst.

Im Ausgangsverfahren kam es allerdings überhaupt nicht auf ein Markenrecht (im engeren Sinne) an, sondern nur auf eine geschäftliche Bezeichung bzw. ein Namensrecht.

Mit einer einfachen Marke wird man beim BGH hinsichtlich einer Registrierungsunterlassung nicht weit kommen!

bg
bho






»»Gleich in welcher Klasse und egalerweise zuwelchem Zeitpunkt««
»»(vorher oder nach Domain)eingetragen ?««
»»Scheint ja jetzt eine geklärte sache zu sein oder doch nicht?««

»»Mit besten Neujahrwünschen««

»»RayS««



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