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Frage/Beitrag zu 14 (K2280:

geschrieben von Brenni am 19.01.2005 um 17:03:23

Liebe Forumsteilnehmer,

ich bin Inhaber einer eingetragenen Wort-/Bildmarke, die das Wort Teufel enthält(eingetragen, Widerspruchsfrist läuft). Nun wurde ich kürzlich von einem Markeninhaber abgemahnt, der eine eingetragene Marke "Teufel" hält, wobei er im geschäftlichen Verkehr zu dieser WBM weitere Kennzeichen hinzusetzt. Diese Kennzeichen aber unterscheiden sich meiner Meinung nach erheblich (besondere Grafik und zusätzliches Wort bei mir, komplett andere Darstellungsweise bei Ihm).Weiterhin stellt sich das Wort Teufel bei mir anders dar als bei Ihm (grafisch, meine ich).
In der Abmahnung wurde auf die angebliche Warenähnlichkeit (obwohl jeweils andere Klassen eingetragen)sowie darauf verwiesen, daß ich meine Marke in verwechselbarer Weise benutze.

Frage: Ist Verwechslungsgefahr bereits dann gegeben, wenn nur gleiche Worte benutzt werden, diese aber 1. allgemein sind und 2. zu diesem Wort weitere, sich deutlich unterscheidende Merkmale bei der jeweiligen Marke vorhanden sind ?
Schnelle Antwort wäre toll, Frist läuft ;-))

B.


  • Frage/Beitrag zu 14 (K2280: - Brenni - 19.01.2005 17:03:23

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