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Re: SUCHE Urteil zur Gültigkeit des § 14 MarkenG bei Privatimport von Originalware

geschrieben von Huong am 27.01.2005 um 19:40:25

Hallo,

vielen Dank für Ihre Info. Leider ist mein Fall etwas kompliziert.

Es handelt sich um eine deutsche Staatsbürgerin die in den USA seit ca. 3 Jahren lebt. Diese verkauft ab und zu Artikel über Ebay und jetzt wird gegen sie ermittelt. Die Zahlungen fließen auf ein deutsches Konto und die Ware kommt aus den USA.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die gesammelten Infos an huongpham@gmx.de senden können. Vielleicht haben Sie oder der ein oder andere noch ein paar Tips für mich, wie da vorzugehen ist und wo man noch sich informieren könnte.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Huong Pham


»Hallo, «

»ich suche verzweifelt nach einem Urteil, welches sich mit der Abgrenzung des Privatimports in Zusammenhang mit § 14 MarkenG und § 143 MarkenG.«

»Behauptet wird, dass sich ein US Amerikaner, welcher nie IN der EU war, strafbar macht, sobald er Original Markenware über das Internet an private Kunden in der EU veräußert. «

»Der Versand erfolgte aus den USA auf Anweisung der Kunden.«

»Folgendes möchte ich aufzeigen:«

»1) der private Kunde darf für seinen privaten Zweck ein Paar Original-Markenware importieren, da keinerlei Markenrecht anwendbar ist.«

»2) der Verkäufer in den USA sich nicht strafbar macht, da er nicht importiert bzw. daran beteiligt ist.«



»Ich bedanke mich höflichst für Ihre Hilfe.«



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