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Frage/Beitrag zu 24 (K1150: Feststellung einer konkludenten Einwilligung)
geschrieben von Antonia Tschakarow am 10.02.2005 um 13:29:38
Sehr geehrte Forum Teilnehmer,
meine Frage hinsichtlich o.g. Thema ist, wer verstößt gegen das MarkenG, insbesondere § 24 MarkenG. Derjenige der die Ware sozusagen reimportiert in die EU oder bereits derjenige an dem der Eigentümer der Marke die Ware verkauft hat, wenn letzterer sie weiterverkauft?
Hat ein solcher Verstoß auch schuldrechtliche Folgen?
Mit freundlichen Grüßen
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Frage/Beitrag zu 24 (K1150: Feststellung einer konkludenten Einwilligung) - Antonia Tschakarow - 10.02.2005 13:29:38
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