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Recht der Gleichnamigen ?
geschrieben von Leverage am 03.03.2005 um 20:12:50
Hallo Experten !
Mir stellt sich zur Zeit folgende Aufgabe :
Es existieren am selben Ort zwei Firmen, die sehr ähnliche Geschäftsfelder haben.
Die beiden Geschäftsführer sind miteinander verwandt und tragen denselben Familiennamen ( "Theißen" ).
Die ältere Firma heißt :
"Theißen Gmbh - Klimaanlagen u. Gebäudetechnik"
Die neuere Firma heißt :
"Theißen GmbH - Gebäudetechnik u. Sanierungen"
Jetzt beruft sich die ältere Firma auf §15 MarkenG.
Eine LOGO-Ähnlichkeit existiert nicht.
Wie seht ihr die Lage ?
Danke im voraus !!!
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Recht der Gleichnamigen ? - Leverage - 03.03.2005 20:12:50
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