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Re: Domain und Geschäftsbetrieb _vor_ Markenanmeldung
geschrieben von Boris Hoeller am 10.01.2005 um 11:21:33
»Da die Domain vor der Marke eingetragen war, kann er dir gar nichts.«
Das entspricht auch meiner Meinung, gleichwohl gibt es Gerichte, die das anders sehen, z.B. einige Kammern am LG Hamburg und auch der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart ....
bg
bho
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