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Anspruch auf Domainname durch Wort/Bildmarke?

geschrieben von Christof am 03.04.2005 um 15:06:47

hi

Kann eine Wort/Bildmarke einen Anspruch auf eine Domain begründen?

Beispiel:

Ein graphisches Logo enthält den Text "Blumenwunder"

A hat dieses als Wort/Bildmarke eintragen lassen. Und bietet Dienstleistungen rund um Blumen an.

B hat schon längere Zeit vor der Eintragung der Wort/Bildmarke durch A die Domain "blumenwunder.de" bei der Denic reserviert und nutzt diese für eine Seite über Blumen.

Kann jetzt A von B verlangen das dieser die Domain auf A überträgt?

Christof



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