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Re: Anspruch auf Domainname durch Wort/Bildmarke?

geschrieben von Jens Hamann am 23.09.2005 um 15:28:41

»Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus einer wort-Bildmarke (Blumenwunder) einen Anspruch gegen den Ingaber der Domain geltend machen kann.«

ich auch nicht

»Wenn man das ganze mit Markenstreitigkeiten vergleicht ist es bereits dort schwierig aus einer Wort-Bildmarke Ansprüche gegen eine Wortmarke geltend zu machen.«

»Blumenwunder ist wohl auch nur in Verbindung mit einer Grafik, also als Wort-Bildmarke eintragbar, da Blumenwunder, insbesondere für ein Blumengeschäft, beschreibende Funktion hat. In diesem Fall denke ich kann man keine Ansprüche auf die Domain geltend machen.«

Ich kenne aber einen Fall wo der Eigner eine Wort-/Bildmarke den Besitzer einer Domain genötigt hat diesen Domainnamen herzugeben.

Der Eigner der Wort-/Bild-Marke hat sich dazu eines Anwalts bedient. Der ursprüngliche Domainbesitzer hat sich leider einschüchtern lassen.

So was nenne ich Betrug

Jens



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