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Re: Werktitelschutz

geschrieben von Boris Hoeller am 28.03.2004 um 19:18:48

»Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort.«

»»Eine Domain wird - aufgrund ihrer technischen Natur - für sich genommen keinen Titelschutz genießen, gleichwohl kann der 'Domainname' einen solchen Schutz nach den allgemeinen Kriterien erlangen..." «

»Welche "allgemeinen Kriterien" würden an eine Domain erdbeermarmelade.de gelegt werden, dass der Titel erdbeermarmelade.de schützenswert ist? «

Die Beantwortung dieser Frage wäre unentgeltliche Rechtsberatung im Einzelfall, die hier aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht gegeben werden kann.

Ich meine aber, dass sich Werktitelschutz im Einzelnen begründen ließe!

bonngruesse
Boris Hoeller



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