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Re: grünländer.de

geschrieben von Boris Hoeller am 29.03.2004 um 12:22:43

»Sehr geehrte ForumsuserInnen«
» «
»habe kürzlich eine Umlautdomain wie z.B. grünländer.de registriert, mit dem Ziel ,in Kürze "grünländer" als Wortmarke in einer anderen Markenklasse anzumelden, als der Inhaber der Wortmarke "gruenlaender"der in 29,30 reüsiert.«
»Dass ich jederzeit mit einer Abmahnung wegen Marken.-,Namens«
»recht etc. rechnen muss ,dessen bin ich mir wohl bewusst.«
»Habe ich aber Aussicht, wegen meiner wesentlich anders gearteten Geschäftsidee, dieser Abmahnung auch rechtlich begründet entgentreten zu können?Sozusagen Schutz (meines) geistigen Eigentums?«
»Oder sind alle eigenen Anstrengungen für die Katz?«

Ich denke, wenn man mit Blick auf den Geschäftsgegenstand des eigenen Unternehmens in einer zu der Anspruchstellerin unterschiedlichen Branche steht und es sich 'nur' um Marken handelt un nicht um Namen, dann dürfte nichts für die Katz gewesen sein, es sei denn, die Marke 'Grünländer' genießt den Bekanntheitsschutz bzw. die Kraft eine spezielle Person zu individualisieren.

bonngruesse
Boris Hoeller


  • grünländer.de - RayS - 29.03.2004 02:29:29
    • Re: grünländer.de - Boris Hoeller - 29.03.2004 12:22:43

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