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Schreibweise eingetragener Markennamen

geschrieben von Alias am 21.08.2006 um 17:21:00

Hallo,

wir haben eine nettes Schreiben erhalten in dem darauf hingewiesen wird das der Begriff "Reifen-Hotel" Patentrechtlich geschützt ist und wir ihn nicht nutzen dürfen. Alles ohne irgendwelche Anwaltskosten oder Drohungen. Aber trotzdem....

Mal abgesehen davon das der Begriff "Reifen-Hotel" mittlerweile in der Automobilbranche sehr geläufig ist, nutzen wir ihn in dieser Form aber gar nicht. Der von uns verwendete Begriff ist nämlich Reifenhotel und nicht Reifen-Hotel.

Auf der Hompage der Firma fallen sogar die Begriffe RäderHotel, ReifenHotel als eingetragene Markenzeichen. Dies kann ich im gegensatz zum Begriff Reifen-Hotel per Suche unter https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html aber nicht nachvollziehen. Auch hier ist die Schreibweise mit dem großen H zu beachten was es mehr zu einem Eigennamen macht.

Kann man uns also den Begriff "Reifenhotel" verbieten?



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