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Namensschutz von Veranstaltungen

geschrieben von Ernie am 21.04.2007 um 00:41:47

Schönen guten Tag,

als Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisiere ich Veranstaltungen. Bei der Überlegung, den Veranstaltungsnamen schützen zu lassen, stellen sich mir zwei wesentliche Fragen:

(1) Wie weitgehend ist der Schutz eines Namens/einer Veranstaltung/einer Marke?
Wenn ich z.B. "Münchener Oktoberfest" als Wortmarke anmelde, könnte ich dann auch gegen einen Mitbewerber vorgehen, der das "Oktoberfest München" veranstaltet? Oder ich melde "Opernball in Wien" an. Wie verhält es sich da mit "Wiener Opernball" oder "Wiens Opernball" oder "27. Wiener Openerball"?

(2) Macht es einen Unterschied, ob ich die Wortmarke als Verein oder als Privatperson anmelde? (Veranstalter bleibt immer der Verein.)
Angenommen ich trage z.B. die Marke "Berliner Hochzeitsmesse" als Privatperson ein, der Verein nutzt sie aber für seine Veranstaltung. Sollte ich dann eine Art Nutzungsvertrag (unentgeltlich) zwischen mir und dem Verein abschließen oder ist das völlig unerheblich?

Vielen Dank für die Hilfe!



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