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Re: Sicherungsübertragung an Verwertungsrechten einer Computersoftware

geschrieben von Rainer Tisch am 26.05.2007 um 21:03:40

Soweit deine Software sich durch eine gewisse Gestaltungshöhe von anderer Software absetzt ist der Quellcode urheberrechtlich geschützt. Da das Urheberrecht selbst unübertragbar ist kommt eine Sicherungsübertragung des Rechtes selbst nicht in Betracht. Möglich ist es aber in entsprechender Anwendung der §§ 413, 398 BGB ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Sicherheit einzuräumen(Sicherungslizenz) oder zu verpfänden. Mehr zur Übertragung findest Du in der Zeitschrift GRUR International 2006, S. 690.

Viel Erfolg!



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