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Frage/Beitrag zu 23 (K100: Allgemeines)

geschrieben von Andreas Knopp am 08.08.2007 um 14:10:34

Guten Tag!
Ist das Vorliegen eines Verbotstatbestanden tatsächlich Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 23 MarkG ?
Das GBH Urteil stellt doch vielmehr nur fest dass eine Verletzung nciht ausgeschlossen werden kann, im Umkehrschluss also nciht explizit sagt, dass eine Verletzung auch tatsächlich vorliegt!?
danke schön
mit freundlichen Grüßen
Andreas Knopp


  • Frage/Beitrag zu 23 (K100: Allgemeines) - Andreas Knopp - 08.08.2007 14:10:34

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